Gerichtsurteil: Das Wort "bekömmlich" darf nicht für Wein verwendet werden
Winzer dürfen laut einem Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Trier auf den Etiketten ihrer Weinflaschen nicht mit dem Wort "bekömmlich" werben. Eine pfälzische Winzergenossenschaft wollte mit diesem Wort nicht nur auf den Etiketten der Flaschen werben, sondern auch direkt in Werbeanzeigen.
Den Verbrauchern sollte damit suggeriert werden, dass aufgrund eines geringen Säuregehaltes der Wein magenfreundlich sei. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Begriff "bekömmlich" im Gesundheitsbereich seinen Einsatz findet und man damit gemäß EU-Recht keine alkoholischen Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 1,2% in Verbindung bringen und diese als gesund bezeichnen dürfe.