Gerichtsurteil - Nachbarn müssen Lärm von Waschmaschine tolerieren

Von Dörte Rösler
6. Mai 2014

Die Waschmaschine quietscht und rappelt, der Trockner surrt und heult - viele Nachbarn fühlen sich durch den Lärm aus der Nebenwohnung gestört. Verbieten können sie das Waschen und Trocknen aber nicht. Der Gebrauch der Haushaltsmaschinen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung.

Geräusche von Waschmaschine und Trockner sind sozialadäquate Lärmbeeinträchtigungen

In einem Urteil weist das Landgericht Freiburg darauf hin, dass die Geräusche von Waschmaschine und Trockner sozialadäquate Lärmbeeinträchtigungen darstellen. Auch wenn im Keller des Hauses eine Waschküche mit separaten Anschlüssen existiert, dürfen Mieter ihre schmutzige Wäsche in der Wohnung reinigen.

Eine Ausnahme besteht nur, wenn bereits der Mietvertrag einen Passus enthält, in dem der Einsatz der Maschinen auf spezielle Räume beschränkt ist. Falls es keine solche Regelung gibt, darf der Vermieter sie auch nicht nachträglich über eine geänderte Hausordnung einführen. Allerdings: Im Rahmen der allgemeinen Rücksichtnahme lassen sich Ruhezeiten festlegen, in denen die Maschinen still stehen müssen.