Wann Mieter wegen Vertragsverstößen eine Abmahnung erhalten dürfen

Wenn sich Streitigkeiten nicht im Gespräch beseitigen lassen, kann eine Abmahnung erfolgen

Von Ingo Krüger
11. Juni 2015

Wenn Vermieter einen Mieter abmahnen wollen, sollten sie dies schriftlich tun. Zwar gelten auch mündliche Abmahnungen als gültig, sie lassen sich jedoch nur schwer nachweisen. Bei einer möglichen Verhandlung vor Gericht wegen einer Kündigung gelten nur die Vertragsverletzungen, die ausdrücklich aufgeführt und belegt werden können. Die Pflichten von Vermieter und Mieter finden sich im Mietvertrag.

Die ordnungsgemäße Abmahnung

In einer ordnungsgemäßen Abmahnung muss der Vermieter das Verhalten, das er beanstandet, konkret benennen. Dazu zählen auch

  • Tag,
  • Uhrzeit,
  • Dauer und
  • Art des Vorfalls.

Bevor es zu einer schriftlichen Abmahnung kommt, hilft manchmal aber auch ein persönliches Gespräch mit dem "störenden" Mieter. Vieles lässt sich schon auf diese Weise klären.

Vertragswidriges Verhalten

Eine Abmahnung soll eine letzte Chance bieten, das Verhalten zu ändern. Erst wenn dies nicht gelingt, können Vermieter kündigen oder auf Unterlassung des vertragswidrigen Verhaltens klagen. Dazu gehört es etwa, die Miete pünktlich zu zahlen. Rücksichtnahme und Lärmvermeidung zählen ebenfalls dazu.

Eine Untervermietung, ohne beim Vermieter nachzufragen, wird zu den Anlässen für eine Abmahnung gerechnet. Mieter müssen gleichfalls die Heizpflicht bei niedrigen Temperaturen befolgen sowie sich für Ein- und Umbauten eine Erlaubnis beschaffen.

Die vorsätzliche Beschädigung der Wohnung oder des Gebäudes oder das Ausbleiben der Mietzahlungen rechtfertigen übrigens eine sofortige Kündigung - auch ohne Abmahnung.