Gerichtsurteil: Wird der Arbeitsweg auch privat genutzt, zählt kein Arbeitsunfall
Wer auf seinem Arbeitsweg private Dinge erledigt und verunfallt, kann nicht auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls zählen
Verletzt sich ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeitsstelle oder vor Ort, handelt es sich um einen Arbeitsunfall und keinen Unfall in der Freizeit. Diese Unterscheidung ist sehr wichtig, wenn es um die Frage der Kostenübernahme geht. Doch wie sieht es aus, wenn man sich früher als sonst auf den Arbeitsweg begibt, um vorab auf dieser Strecke noch einer privaten Erledigung wie etwa dem Besuch eines Waschsalons nachzugehen? Genau diese Frage wurde jüngst vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg verhandelt.
Was war passiert?
Ein Arbeitnehmer hatte an seinem Arbeitstag die Pflicht, 13.30 Uhr am Arbeitsort zu sein. Der Arbeitsweg war für ihn normalerweise binnen 25 bis 30 Minuten zurückzulegen. An diesem Tag verließ er jedoch bereits um 9.30 Uhr seine Wohnung, um auf dem Arbeitsweg einen Waschsalon aufzusuchen. Es kam vor dem Erreichen des Salons zu einem Verkehrsunfall, bei dem er mit seinem Motorroller verunglückte und Knochenbrüche sowie ein Schädel-Hirn-Trauma davontrug. Er war wochenlang im Krankenhaus und wollte die Kosten dafür erstattet bekommen, da es sich seiner Meinung nach um einen Arbeitsunfall handelte. Die Versicherung akzeptierte dies jedoch nicht und der Fall kam vor Gericht.
Kein Arbeitsunfall trotz Arbeitsweges
Vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg argumentierte der Mann, dass er den täglichen Arbeitsweg genutzt habe und unter anderem auch Dienstkleidung im Waschsalon reinigen wollte. Auf Nachfrage gab seine Firma allerdings an, dass keine Dienstkleidungspflicht bestehe. Das Urteil des Gerichts fiel schließlich zugunsten der Versicherung aus. Es läge kein Arbeitsunfall vor, wenn private Besorgungen getätigt werden. Dafür spielt es keine Rolle, ob der tägliche Arbeitsweg dabei genutzt wird. Da der Mann zum Waschsalon und nicht zur Arbeit fahren wollte, war es ein Unfall in der Freizeit.
Quelle
- https://www.n-tv.de/ratgeber/Arbeitsweg-darf-keinen-Privatzweck-haben-article20607844.html Abgerufen am 9. Oktober 2018