Gesundheitsministerium regelt genetische Tests an Embryonen
In den vergangenen Wochen und Monaten gab es teils heftige Diskussionen um die Zulassung von Gentests an Embryonen. Nun hat Gesundheitsminister Daniel Bahr einen Entwurf vorgelegt, in dem die Rechtsverordnung exakt geregelt ist und Zulassungen für die Präimplantationsdiagnostik an bestimmte Zentren erteilt.
Bei diesem Verfahren nehmen Mediziner Embryonen aus dem Reagenzglas unter die Lupe und untersuchen diese auf mögliche genetische Defekte, bevor sie in den Mutterleib eingepflanzt werden. Allerdings kommt die Methode nur dann zum Einsatz, wenn Fehl- sowie Totgeburten aufgrund genetischer Veranlagungen der Eltern zu erwarten sind.
In den entsprechenden PID-Zentren sollen Paare unter anderem über soziale, psychische sowie medizinische Folgen ausgiebig beraten werden. Außerdem werden die Daten der entsprechenden Paare anonym bleiben und nicht für wissenschaftliche Zwecke oder Studien verwendet. Die Verordnung wird frühestens Anfang kommenden Jahres angewendet, sofern der Bundesrat im Herbst grünes Licht für den Entwurf gibt.
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