Gleiches Mietniveau in der ganzen Stadt - Bundesgerichtshof möchte Regeln für Mieterhöhungen ändern

Von Melanie Ruch
4. Juli 2013

Normalerweise müssen sich Vermieter bei einer Erhöhung des Mietpreises am Mietniveau des Stadtteils orientieren, in dem sich die betreffende Immobilie befindet. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe möchte diese Regel jedoch nun ausweiten.

Aufgrund einiger Fälle aus Nordrhein-Westfalen, in denen Vermieter keine Zustimmung von ihren Mietern für eine Mieterhöhung erhielten, weil diese für ihre Wohnungen in einer alten Zechen- und Soldatensiedlung bislang immer sehr geringe Mieten gezahlt hatten und bei den Vorinstanzen keine einheitliche Entscheidung erfolgte, wird nun vom Bundesgerichtshof über die Thematik entschieden.

Dieser möchte die Bedingungen für Mieterhöhungen nun so ändern, dass sich der Mietpreis in Zukunft am Mietniveau der ganzen Stadt orientiert und nicht mehr an dem eines Stadtteils.