Guter Schutz für wenig Geld: Stiftung Warentest überprüft Risikolebensversicherungen
Der persönliche Beitrag des Kunden orientiert sich an seinem individuellen Lebensstil
Risikolebensversicherungen müssen nicht teuer sein. Auch günstige Angebote bieten den gleichen Schutz wie teure. Das hat die Stiftung Warentest herausgefunden. Demnach können teure Verträge viermal so viel kosten wie günstige.
Für wen lohnt sich eine Risikolebensversicherung?
Die Risikolebensversicherung ist eine reine Todesfallversicherung. Sie bietet lediglich Schutz für den Todesfall und ist nicht zu verwechseln mit der Kapitallebensversicherung. Die Risikolebensversicherung ist besonders geeignet für
- Familien,
- Geschäftspartner und
- Paare, die nicht verheiratet sind.
Bei einer Familie lässt sich das finanzielle Risiko beim Tod eines Allein- oder Hauptverdieners verringern. Geschäftspartner können sich absichern, wenn sie etwa zusammen eine Firma gründen. Unverheiratete Paare profitieren, da sie keinen Anspruch auf gesetzliche Witwen- oder Witwerrenten besitzen.
Individuellen Voraussetzungen entscheidend
Der persönliche Beitrag des Kunden orientiert sich an seinen individuellen Voraussetzungen. Zuschläge orientieren sich
- am Alter,
- am Beruf und auch
- Gesundheitsrisiken, wie etwa dem Rauchen.
Kunden sollten bei den Angaben im Versicherungsantrag nicht die Unwahrheit sagen, da ihnen sonst der Verlust des Versicherungsschutzes droht.
Europa und Stuttgarter im Vergleich
Die preisliche Differenz zeigt sich deutlich bei den Beiträgen eines 35-jährigen Nichtrauchers mit Bürojob ohne Gesundheitsprobleme und gefährliche Hobbys. Bei einer Versicherungssumme von 250.000 Euro und einer Laufzeit von 25 Jahren kostet die Risikolebensversicherung bei der Europa im Tarif "E-T6" 176 Euro im Jahr bzw. etwa 15 Euro monatlich.
Bei der Stuttgarter müssen Kunden dagegen einen erheblich höheren Preis zahlen. Im Tarif "T 20" müssen sie 754 Euro pro Jahr zahlen und damit 578 Euro mehr als bei der Europa.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Reicht-ein-preiswerter-Vertrag-article15123491.html Abgerufen am 21. Mai 2015