Gutscheine als Geschenk zu Weihnachten immer beliebter

Wer sich vor Insolvenz und Ablaufdaten schützen möchte, sollte lieber Geld verschenken

Von Ingo Krüger
10. Dezember 2014

Nicht nur zu Weihnachten zählen Gutscheine zu den beliebtesten Geschenken.

Ob für

Eins haben alle Gutscheine gemeinsam: Sie haben ein Verfallsdatum.

Drei Jahre Gültigkeit

Gewöhnlich sind Gutscheine drei Jahre lang gültig. Die Rechnung beginnt jedoch erst am Ende des Jahres. Ein im Juni 2014 gekaufter Gutschein ist laut Gesetz bis zum 31. Dezember 2017 gültig - bis zum Ende des aktuellen Jahres plus drei Jahre.

Sonst gilt die Dauer, die auf dem Gutschein steht. Ist der Gutschein jedoch an eine Veranstaltung an einem bestimmten Datum gebunden, verfällt er genau an diesem Tag. Eine Barauszahlung dürfen Händler ablehnen. Dafür ist ein Gutschein auch dann übertragbar, wenn der Name auf dem Dokument aufgeführt ist.

Kulanz ist keine Pflicht

Ist ein Gutschein abgelaufen, bekommen Kunden nur dann noch etwas dafür, wenn sich das Unternehmen kulant zeigt. Eine Pflicht dazu besteht nicht. Bei einer Insolvenz des Händlers verfällt der Gutschein. Wer ganz sicher gehen will, bastelt daher selbst einen Gutschein oder verschenkt lieber Geld.