Haribo auf Schadensersatz verklagt, weil Fremdkörper im Fruchtgummi waren

Von Melanie Ruch
24. Mai 2013

Ein Mann aus Bielefeld hat den Bonner Fruchtgummihersteller "Haribo" erfolgreich auf Schadensersatz verklagt. Der Mann hatte auf einem Sommerfest ein Colafläschchen gegessen und dabei auf einen harten Fremdkörper gebissen, der sich offenbar in dem Fruchtgummi befand. Dabei soll sich der Mann zwei Zähne beschädigt haben. Einem Gutachter zufolge handelte es sich bei dem Fremdkörper um einen größeren Putzpartikel von einer Wand oder Decke.

Das Unternehmen stritt vor Gericht ab, dass der Putz während der Produktion in das Fruchtgummi gelangt ist und äußerte stattdessen die Vermutung, dass es auf dem Sommerfest seinen Weg in die Süßigkeit gefunden haben könnte. Der Gutachter schloss dies jedoch aus, da der Putz komplett von der Gelatine umgeben war.

Auch Zweifel daran, dass das Colafläschchen überhaupt von Haribo stammte, wies das Gericht zurück. Der Süßwarenhersteller muss nun 2.000 Euro Schadensersatz an den Mann zahlen und zudem die Zahnarztkosten für die Behandlung und den Wiederaufbau seiner Zähne übernehmen.