Hauseigentümer haftet bei Schäden an einer Treppe

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
27. Februar 2013

Hauseigentümer haften auch bei Schäden einer Treppe, die durch Übergewichtige verursacht werden, wie das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm urteilte. Doch was war geschehen? Ein übergewichtiger Mann, mit 115 Kilogramm, ging eine Treppe zum Dachboden hoch, doch eine Stufe hielt seinem Gewicht nicht stand und brach durch, so dass der Mann sich dabei verletzte.

Daraufhin hat der Mann den Hausbesitzer auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt und bekam Recht. Auch das Argument des Hauseigentümers, dass an der Treppe keinerlei sichtbare Schäden vorher erkennbar gewesen seien und der Mann mit seinen 115 Kilogramm übergewichtig sei, konnte die Richter nicht überzeugen.

So muss der Hauseigentümer regelmäßig den ordnungsgemäßen Zustand der Treppen kontrollieren, denn im Rahmen der zulässigen Belastbarkeit haftet der Eigentümer, wobei die Grenze mit den 115 Kilogramm des Klägers nicht erreicht war.