Hautkrebsuntersuchung wird von den Krankenkassen bezahlt
Bei Hautkrebsscreening mit speziellen Geräten muss der Patient mit Zuzahlungen rechnen
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen seit dem Juli 2008 die Kosten für die Vorsorgeuntersuchung gegen Hautkrebs für ihre Versicherten, die älter als 35 Jahre sind.
Diese Untersuchung kann man alle zwei Jahre bei einem Hautarzt durchführen lassen, wobei aber dieser die Kontrolle nur mit dem bloßen Auge durchführt, was aber viele Ärzte als nicht sicher genug sehen. Aber wenn der Arzt für die Kontrolle Spezialgeräte einsetzt, so kann der Patient mit einer Zuzahlung rechnen.
Schlechtes Ergebnis bei Umfrage durch Verbraucherzentrale
Wie auch das Apothekenmagazin die "Apotheken Umschau" schreibt, hat die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen eine verdeckte Umfrage bei 175 Hautarztpraxen durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass ein Viertel der Praxen keine Termine vergab oder mit einer längeren Wartezeit mit bis zu zwei Monaten.
Auch wurde oftmals die Frage nach der Kostenübernahme nicht richtig beantwortet oder manche wiesen schon bei der Terminvergabe auf eine eigene Bezahlung hin. Aber die Verbraucherzentrale rät in den letzten Fällen, dass man dann besser einen anderen Arzt aufsuchen sollte.