Innere Kündigung - was vor einem Jobwechsel zu bedenken ist
Bevor die Kündigung eingereicht wird, sollten zunächst die Gründe für die Unzufriedenheit reflektiert werden
Jeder siebte Arbeitnehmer ist mit seinem Job unzufrieden. Wer innerlich bereits gekündigt hat, scheut jedoch oft den realen Jobwechsel. Was sollten Betroffene bedenken - und wann bringt eine neue Firma tatsächlich eine Verbesserung?
Kritische Bestandsaufnahme
Eine Kündigung hat weitreichende Konsequenzen. Bevor Beschäftigte sich zu diesem Schritt entscheiden, sollten sie deshalb ihre Situation kritisch reflektieren: Welchen Anteil hat die aktuelle Arbeit an meiner Unzufriedenheit?
Meist liegt die Ursache für Jobfrust in einem schlechten Betriebsklima. Dieses wiederum ist oft das Ergebnis von ungenügender Personalführung seitens des direkten Vorgesetzten.
Einstellung ändern oder Anstellung wechseln?
Viele Probleme liegen jedoch nicht allein in der aktuellen Stelle begründet. Wer viel Anerkennung oder Motivation benötigt, wird diese Bedürfnisse auch in einer anderen Firma haben.
Eine starke Empfindsamkeit gegenüber Kritik lässt sich beim Jobwechsel ebenfalls nicht abschütteln. Statt zu kündigen wäre es dann empfehlenswert, die persönlichen Erwartungen zu prüfen.
Ob man eine sinnvolle Einstellung hat, lässt sich oft schon im Gespräch mit Kollegen oder Freunden klären. Häufig schätzen diese die Situation und das Verhalten des Vorgesetzten ganz anders ein als der Betroffene selbst.
Jobwechsel planen
Liegt es tatsächlich an der aktuellen Stelle, ist ein Jobwechsel ratsam. Ob man sich in einer anderen Firma besser fühlen würde, lässt sich mit ein paar Übungen prüfen.
Dazu stellt der Beschäftigte sich möglichst konkret seinen neuen Tagesablauf vor -
- vom Weg zur Arbeit
- über den konkreten Arbeitsplatz
- bis zu den einzelnen Tätigkeiten.
Wenn diese Visualisierung durchweg positive Empfindungen hervorruft, liefert das eventuell die nötige Energie für eine Entscheidung.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Wenn-der-Job-nicht-passt-article14671356.html Abgerufen am 17. März 2015