Jagdgegner siegt vor Europäischem Gerichtshof

Von Ingo Krüger
2. Juli 2012

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat die Rechte deutscher Jäger geschwächt. So sind Grundstückseigentümer nicht gezwungen, die Jagd auf ihrem Land zuzulassen. Solch eine Verpflichtung sei eine unverhältnismäßige Belastung für Besitzer, die der Jagd ablehnend gegenüber stünden (Az 9300/07).

Geklagt hatte ein 47-jähriger Anwalt aus Stutensee in Baden-Württemberg. Der Mann nennt zwei Wiesengrundstücke in Rheinland-Pfalz sein Eigen, deren Fläche jeweils kleiner ist als 75 Hektar. Damit ist er nach deutschem Recht automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft. Für Besitzer von Grundstücken, die größer als 75 Hektar sind, gilt diese Regelung nicht. Sie sind verpflichtet, selbst zu jagen oder die Jagd auf ihren Grundstücken zuzulassen.

Eine Möglichkeit, aus der Jagdgenossenschaft auszutreten, gibt es in Deutschland nicht. Klagen vor deutschen Verwaltungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht blieben erfolglos. Daraufhin zog der 47-Jährige vor den Europäischen Gerichtshof. Die Richter gaben ihm nun recht und verurteilten Deutschland zu einer Geldstrafe von 5000 Euro für den erlittenen immateriellen Schaden. Das Bundesjagdgesetz nehme keine Rücksicht auf die ethische Überzeugung von Grundeigentümern, die die Jagd aus Gewissensgründen ablehnen. Außerdem werde der Schutz des Eigentums verletzt. Der deutsche Jagdschutzverband kritisierte die Entscheidung als massive Beeinträchtigung eines Systems, das sich bewährt habe.

Ob die Verpflichtung für Besitzer von Grundstücken über 75 Hektar bestehen bleibt, ist nach diesem Urteil mehr als fraglich.