Jobcenter kontrollieren Krankmeldungen von Hartz-IV-Empfängern

Von Alexander Kirschbaum
11. April 2013

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will künftig verstärkt Krankschreibungen von Leistungsempfängern unter die Lupe nehmen, wie die Bild-Zeitung berichtet.

Demnach sollen Hartz-IV-Empfänger, die überdurchschnittlich oft krank sind, von den Sachbearbeitern kontrolliert werden, etwa durch Prüfung der ärztlichen Atteste. Im Zweifel können die Jobcenter dann verlangen, dass sich Hartz-IV-Empfänger vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) untersuchen lassen. Auch Krankenbesuche der MDK-Ärzte bei den Personen, die unter dem Verdacht stehen blau zu machen, sind dann möglich.

Wenn das Jobcenter dahinter kommt, dass eine tatsächliche Krankheit nicht vorliegt, dann kann es die Leistungen von Arbeitslosengeld-2-Empfängern kürzen. Verdächtig sind laut der Bundesagentur für Arbeit vor allem Krankmeldungen am Ende und zu Beginn der Woche sowie am Ende des Urlaubs.