Jobcenter muss keine Skiausrüstung für Klassenfahrt zahlen
Wer Hartz-IV bezieht, bekommt die Kosten für Klassenfahrten extra erstattet, nicht jedoch die Skiausrüstung
Wer Hartz-IV bezieht, bekommt die Kosten für Klassenfahrten extra erstattet. Das gilt auch für Sportreisen in den Schnee. Eine Skiausrüstung muss das Jobcenter aber nicht finanzieren. Das hat das Sozialgericht Berlin entschieden - allerdings erst vorläufig.
Was das Jobcenter übernimmt
Im verhandelten Fall wollte ein 14-jähriger Schüler mit seiner Klasse auf Skireise gehen. Sowohl der Jugendliche als auch seine Eltern und fünf Geschwister beziehen Hartz-IV-Leistungen.
Die Rechnung für die Klassenfahrt in Höhe von 540 Euro wurden vom Jobcenter übernommen. Als die Eltern nachträglich noch Geld für
- Skianzug,
- Handschuhe,
- Helm,
- Brille und
- spezielle Ski-Unterwäsche
beantragten, lehnte das Amt jedoch ab.
Finanzierung durch Hartz-IV-Leistungen
Zu Recht, wie das Sozialgericht beschied. Handschuhe und Unterwäsche seien mit dem üblichen Hartz-IV-Leistungen zu finanzieren. Für die anderen Gegenstände hätte die Familie sparen können - oder preiswert gebraucht kaufen. Einen Helm könne der Jugendliche zudem vor Ort leihen.
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Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Muss-Jobcenter-die-Skiausruestung-zahlen-article14435041.html Abgerufen am 4. Februar 2015