Jobcenter verklagt Brandenburger Pizza-Service wegen sittenwidrigen Löhnen
Ein Brandenburger Pizza-Service muss rund 11.000 Euro Aufstockungsleistungen an das Jobcenter zurückzahlen, da er seinen Lieferanten gerade mal zwischen 1,60 und 2,70 Euro Stundenlohn zahlte, sodass das Jobcenter für acht dieser Arbeitnehmer den Lohn aufstocken musste.
Derartig niedrige Löhne seien laut dem Arbeitsgericht Eberswalde sittenwidrig, womit die vorsitzenden Richter der Klage des Jobcenters Uckermark stattgegeben hatten. Demnach sollen die Gehälter der Pizzalieferanten um über 50 Prozent unter der Bezahlung für vergleichbare Arbeiten liegen. Wäre dies nicht der Fall gewesen, hätte das Jobcenter viel weniger Aufstockungsleistungen an die Angestellten zahlen müssen.
Laut dem Arbeitsministerium beziehen alleine in Brandenburg über 64.000 Menschen trotz einer festen Beschäftigung nebenher Sozialleistungen, da knapp 20 Prozent der Vollzeitangestellten durchschnittlich weniger als 8,50 Euro je Stunde verdient. Aus diesem Grund drängt die dortige Landesregierung bereits seit langem für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Loehne-unter-drei-Euro-sind-sittenwidrig-article11345261.html Abgerufen am 12. September 2013