Jogger tragen bei Unfall mit zu lauter Musik eine Teilschuld
Für viele Jogger ist beim Laufen die Musik mit antreibenden Rhythmen ein Muss. Allerdings sollten sie auf das Tragen von Kopfhörern verzichten, sofern diese Geräusche der Umgebung zu stark filtern.
In diesem Fall kann es nämlich durchaus sein, dass das Martinshorn eines Rettungswagens oder das warnende Hupen von Fahrzeugen schlichtweg überhört wird. Die Expertin Gesine Reisert vom Verkehrsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins betont diesbezüglich, dass Jogger bei einem Unfall mit zu lauter Musik in den Ohren eine Teilschuld tragen und zudem mit einem Bußgeld rechnen müssen.
Gesetzlich kann den Joggern im Straßenverkehr grundsätzlich das Musikhören per Kopfhörer jedoch nicht verboten werden, da sie rechtlich als Fußgänger gelten.