Kein Reisemangel bei landestypischen Ungeziefer

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
24. August 2009

Wer eine Reise gebucht hat, der möchte es am Urlaubsort auch so antreffen, wie es der Reiseveranstalter angeboten hat. Ist dies nicht der Fall, so kann man dies reklamieren und eventuell eine Rückvergütung erlangen. So beispielsweise wenn das versprochene 4-Sterne-Hotel sich erst noch im Bau befindet oder der Strand einer Müllhalde gleicht.

Wer irgendwelche Mängel feststellt, sollte dies sofort bei Reiseleitung vor Ort reklamieren und auch Beweise, wie Zeugen oder Fotos, sammeln. Ist eine Abschaffung der Mängel vor Ort nicht möglich, dann nach dem Urlaub sofort zu Hause den Reiseveranstalter schriftlich informieren.

Aber nicht alle Mängel sind ein Grund zur Reklamation, so sind zum Beispiel bei einer Reise in tropische Regionen Ungeziefer, wie Kakerlaken dort typisch, so dass man damit im Vorfeld schon rechnen muss. Auch bestimmte Formulierungen im Reisekatalog, wie "zum Meer gelegen" heißt nicht automatisch auch "Meerblick".