Keine Verwertungszahlungen mehr an die Bank bei Zwangsversteigerungen
Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass die bisher gängige Praxis von Banken, ihren Kunden Verwertungskosten für Zwangsversteigerungen zu berechnen unzulässig ist. Solche Klauseln in Verträgen sind ab sofort unwirksam, weil sie die Bankkunden unangemessen benachteiligen.
Bisher mussten Bankkunden bei dem Verkauf eines gewöhnlichen Hauses mehr als vierstellige Summen an die Banken zahlen und bei größeren Häusern entsprechend mehr. Ein Schock für viele Betroffene.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Banken-werden-Grenzen-gesetzt-article6221731.html Abgerufen am 10. Mai 2012