Bundesregierung beschließt besseren Schutz gegen hohe Dispo-Zinsen

Obwohl die Geldinstitute selbst billig Geld leihen können, bleibt der Dispozins immer noch recht hoch

Von Ingo Krüger
16. Juli 2015

Wer sein Girokonto überzieht, muss seiner Bank oder Sparkasse Dispozinsen zahlen. Diese liegen im Schnitt bei mehr als zehn Prozent. Einige Geldinstitute bieten auch günstigere Konditionen an, so etwa verschiedene Direktbanken und zahlreiche PSD-Banken, die weniger als acht Prozent verlangen. Am günstigsten ist die Deutsche Skatbank, die derzeit 4,49 Prozent für ihren Dispo fordert.

Gegenmaßnahmen der Bundesregierung

Insgesamt ist der Dispozins trotz der derzeitigen Niedrigzinsphase immer noch recht hoch, obwohl die Geldinstitute selbst billig Geld leihen können. Die Bundesregierung hat nun erste Maßnahmen gegen die hohen Zinsen ergriffen. So werden Banken und Sparkassen in Zukunft verpflichtet, den Zinssatz auf den eigenen Internet-Seiten zu veröffentlichen.

Dies ist bislang nicht selbstverständlich. Verbraucher haben so die Möglichkeit, sich leichter zu informieren und die Bank gegebenenfalls zu wechseln.

Alternativen aufzeigen

Künftig müssen die Geldinstitute ihren Kunden ein Beratungsangebot über kostengünstigere Alternativen machen, wenn diese drei Monate lang mit der Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs im Minus sind. Dies gilt auch, wenn jemand seinen Dispokredit ein halbes Jahr lang zu mehr als 75 Prozent ausschöpft.

Niedrigere Zinsen bieten etwa Ratenkredite, für den es eine bestimmte Summe und einen festgelegten Zinssatz gibt, oder Abrufkredite mit einem Kreditrahmen, bei dem jeden Monat ein vereinbarter Betrag zurückgezahlt wird. Eine, wie von Verbraucherschützern gefordert, gesetzliche Deckelung der Zinssätze hat das Kabinett jedoch nicht beschlossen.

Abschluss von Immobilienkrediten

Immobilien-Darlehensvermittler müssen in Zukunft einen Sachkundenachweis führen und sich registrieren lassen sowie eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

Zudem müssen Kreditgeber, mögliche Kunden streng auf deren Kreditwürdigkeit prüfen. Sollte trotz fehlender Kreditwürdigkeit ein Vertrag zustande kommen, ist der Kunde berechtigt, ihn jederzeit zu kündigen, da der Darlehensgeber in diesem Fall seine Pflichten verletzt hat.