Kinder müssen unter Umständen für die Steuerschuld der Eltern haften

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
3. Februar 2012

Manche Eltern übertragen schon zu Lebzeiten eine Immobilie, meistens aus steuerlichen Gesichtspunkten, auf ihre Kinder. Aber schlecht ist es, wenn die Eltern beim Finanzamt Steuerschulden nicht bezahlt haben, denn dann kann auch eine Zwangsvollstreckung bei den vorzeitigen Erben durchgesetzt werden.

Bei einem Fall hatte ein Ehepaar ihr Doppelhaus auf ihre Tochter überschrieben, obwohl der Vater noch Schulden beim Finanzamt hatte und auch eine Zwangsvollstreckung bei ihm erfolglos blieb. Daraufhin erhielt die Tochter einen sogenannten Duldungsbescheid, worin die Übertragung der Immobilie als nicht rechtens bezeichnet wurde.

Auch die Übernahme der durch die Übertragung anstehenden Verbindlichkeiten sowie das Wohnrecht für die Eltern reichte in den Augen der Richter nicht aus, um von der Zwangsvollstreckung abzusehen, denn der errechnete Verkehrswert der Immobilie überstieg deutlich alle andere Kosten, so dass eine Zwangsversteigerung rechtens sei.