Klage von Winzern wegen Streit um Eiswein abgewiesen
Zum wiederholten Male wurde vom Mainzer Verwaltungsgericht nun eine Klage von mehreren Winzern sowie einer Kellerei aus Rheinhessen abgewiesen. Im Detail geht es um den Eiswein des Jahrgangs 2011, der nach Ansicht des Gerichts nach der Lese eine bestimmte Zeit unter Minus sieben Grad gekühlt werden muss, sodass die Trauben durchgefroren werden - andernfalls darf er von den Winzern nicht als Eiswein bezeichnet werden.
Die entsprechenden Messdaten im Januar vergangenen Jahres haben jedoch ergeben, dass dies für die entsprechenden Wein nicht zutraf. Zudem wiesen die entnommenen Proben einen hohen Anteil von Edelfäule auf, was bei einem echten Eiswein ebenso nicht der Fall sein darf.