Kompetenzen der Hausärzte sollen nicht noch mehr eingeschränkt werden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
13. Mai 2014

Schon seit mehreren Jahren werden die Hausärzte aufgrund der Weiterbildungsordnung in ihren Kompetenzen eingeschränkt, was sich im Endeffekt auch auf ihre Kassenabrechnungen bei dem sogenannten Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) auswirkt.

So dürfen beispielsweise Hausärzte keinen Hörtest durchführen oder den Augeninnendruck messen und dies anschließend abrechnen. Doch sollen die Hausärzte auch weiterhin eine Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse (Sonografie) durchführen dürfen, wie die Ärzte bei ihrer Frühjahrstagung in Dortmund beschlossen.

Die Bundesärztekammer hat ein Modell vorgestellt, das die verschiedenen Kompetenzen neu regeln soll. Bei dem kommenden Ärztetag in Düsseldorf (27. bis 30.05.2014) werden die Delegierten deshalb auch einige Änderungen beantragen. Auch sollte man darüber nachdenken, wie zukünftig die hausärztliche Versorgung sichergestellt werden kann, so dass vielleicht auch ein Umstieg aus anderen Fachbereichen möglich ist.