Konfliktfall Hausordnung: Welche Vorschriften sind erlaubt?

Von Dörte Rösler
5. Mai 2014

Wer eine Wohnung mietet, nimmt die Hausordnung meist kaum zur Kenntnis. Dabei sind die darin enthaltenen Regelungen für alle Bewohner verbindlich - ob Ruhezeiten, Treppenhausreinigung oder sommerliches Grillen.

Manche Vermieter gehen mit ihren Vorschriften jedoch zu weit. Was muss der Mieter akzeptieren, und wo darf er sich getrost über die Hausordnung hinwegsetzen?

Grenzen der Regulierungswut

Für ein einheitliches Erscheinungsbild darf der Vermieter etwa verlangen, dass Mieter ausschließlich grüne Blumenkästen anbringen dürfen. Und auch die Farbe von Markisen oder das Format der Fußmatte können verbindlich geregelt werden, ebenso wie Ruhezeiten oder der Turnus beim Treppenhausputzen.

Hinter der Wohnungstür hat der Vermieter jedoch wenig zu melden. So dürfen Mieter in ihren Räumen getrost in Schuhen laufen, auch wenn die Hausordnung verlangt, dass sie Pantoffeln tragen. Auch das Rauchen auf dem Balkon darf nicht verboten werden, da es die Grundrechte der Mieter verletzt.

Häufiger Streitpunkt in Mehrfamilienhäusern ist das Abstellen von Fahrzeugen. Damit das Treppenhaus nicht als Rumpelkammer missbraucht wird, darf die Hausordnung konkrete Vorschriften machen. Wenn im Hauseingang ausreichend Platz für Rollatoren und Kinderwagen ist, dürfen Mieter diese aber trotz Verbot zeitweise dort abstellen. Anders bei Fahrrädern. Sobald es anderweitige Parkmöglichkeiten gibt, ist ein Verbot rechtmäßig.

Wo es keine schriftlich formulierte Hausordnung gibt, gilt das allgemeine Gebot der Rücksichtnahme. Das ist allerdings nicht zu verwechseln mit Gewohnheitsrechten: so etwas kennt das Mietrecht nicht.