Mietrechtsreform am 1. Mai in Kraft getreten - Vermieter profitieren mehr als Mieter

Von Nicole Freialdenhoven
2. Mai 2013

Von der Mietrechtsreform, die am 1. Mai 2013 in Kraft tritt, werden vor allem Vermieter profitieren. So dürfen Mieter bei notwendigen Sanierungen in den ersten drei Monaten keine Mietminderungen mehr verlangen. Lediglich wenn die Wohnung komplett unbenutzbar ist, darf in diesem Zeitraum die Miete gemindert werden. Der Vermieter darf zudem 11 Prozent der Kosten für energetische Sanierungen auf die Mieter umlegen, selbst wenn diese nicht direkt davon profitieren, zum Beispiel beim Einbau eines neuen Heizkessels für das gesamte Wohnhaus. Mietern bleibt lediglich die Möglichkeit zu einer gerichtlichen Klage, wenn sie beweisen können, dass sie Umlage finanziell nicht verkraften können.

Eine weitere Änderung im Mietrecht unterstützt Vermieter, die Opfer von Mietnomaden geworden sind. Sie können nun die Wohnung nun schneller räumen lassen und sind zudem nicht mehr verpflichtet, den Hausrat der Mietnomaden für viel Geld einzulagern.

Immerhin sieht die Mietrechtsreform auch eine positive Änderung für Mieter vor: In bestimmten Wohngegenden wird eine neue Mietpreisbremse eingeführt, wonach die Miete alle drei Jahre nur noch um 15 Prozent statt wie bisher 20 Prozent steigen darf. Die Regelung gilt für bestehende Mietverhältnisse, nicht jedoch für Neuvermietungen. So soll verhindert werden, dass sich die Miete in gefragten Wohngegenden innerhalb von 11 Jahren verdoppeln kann.