Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung: Bundesverwaltungsgericht gibt Soldatin Recht

Von Ingrid Neufeld
11. Oktober 2013

Die Verwaltungsvorschriften bestimmen für welche Leistungen die truppenärztliche Versorgung aufkommt. So war bisher die gängige Praxis bei der Bundeswehr und darauf hatte sie sich berufen, als eine junge Zeitsoldatin die Übernahme der Kosten für eine künstliche Befruchtung verlangte. Aus diesem Grund klagte die Frau vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Dieses gab ihr Recht. Mehr noch: Das Bundesverwaltungsgericht sah eine Nachbesserungspflicht durch den Gesetzgeber. Der muss dafür sorgen, dass der "Leistungsumfang der medizinischen Versorgung durch eine Verordnung oder ein Gesetz geregelt wird". Wie die Rechtslage künftig aussehen wird, lässt sich noch nicht absehen, doch im Augenblick müssen die Kosten erstattet werden.