Lachen lindert Schmerzen - wie ein fröhliches Gemüt die Gesundheit stärkt
Menschen, die viel lachen, gehen entspannter mit Stress um und profitieren von gesundheitlichen Vorzügen
Lachen macht Spaß. Mehrere wissenschaftliche Studien bescheinigen der kurzzeitigen Euphorie einen positiven Einfluss auf Herz und Immunsystem.
Ganz so direkt wie vermutet, ist der Zusammenhang zwischen Gesichtsmuskeln und Gesundheit aber nicht. Vielmehr können fröhliche und heitere Menschen besser mit Stress umgehen - und das hält sie gesund. Nur Schmerzen lassen sich unmittelbar weglachen.
Was passiert beim Lachen?
Lautes Lachen bewirkt eine Reihe körperlicher Reaktionen. Neben einer Kontraktion der Muskeln in Gesicht und Bauch haben Forscher die Veränderungen in Blut und Gefäßen untersucht.
Ergebnis: Beim Lachen schüttet der Körper vermehrt Killerzellen aus, die Viren und Bakterien eliminieren. Zudem werden weitere Zellen des Immunsystems aktiviert.
Die Wirkung hält allerdings nur kurze Zeit an. Vor einer Erkältung kann man sich durch Lachen also nicht schützen.
Gut für Herz und Lunge
Lachen beschleunigt aber auch Herzschlag und Atmung. Wir nehmen mehr Sauerstoff auf, der zugleich tiefer in die Lungen gelangt und das Organ belüftet.
Stressbedingte Entzündungsreaktionen in den Gefäßen nehmen ab. Lachen stärkt demnach Herz und Lunge.
Hemmt Stress und Schmerzwahrnehmung
Der biologische Vorgang allein kann jedoch nicht die Anti-Stress-Wirkung erklären. Vielmehr gehen die Forscher davon aus, dass Menschen, die viel lachen, generell entspannter mit Stress umgehen.
Bereits 1991 konnte ein Studie nachweisen, dass Probanden mit einem fröhlichen Gemüt besser gegen Rhinoviren geschützt waren als gestresste Teilnehmer. Einen ähnlichen Effekt zeigte eine amerikanische Studie an frisch Operierten.
Wer lustige Filme schaute, brauchte weniger Schmerzmittel. In diesem Fall lenkt das Lachen von der Schmerzwahrnehmung ab und nimmt dadurch den Stress.
Quelle
- http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/ist-lachen-gesund-mythos-oder-medizin-a-1003807.html Abgerufen am 5. Januar 2015