Lärm von einem Altglas-Sammelcontainer müssen Anwohner grundsätzlich dulden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
11. November 2010

Wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden hat, müssen Anwohner den Lärm von einem aufgestellten Altglas-Sammelcontainer dulden, weil dies zu keinen unzumutbaren und gesundheitsschädlichen Belastungen führt, wenn jemand seine Gläser zu den vorgeschriebenen Zeiten dort entsorgt.

Somit wurde die Klage eines Hausbesitzers abgewiesen, der aus Lärmschutzgründen innerhalb eines Wohngebietes dies nicht akzeptieren wollte. Aber das OVG konnte sich dem nicht anschließen, da solche Sammelstellen von den Bürgern gut genutzt werden und auch in ihrer Nähe erreichbar sein sollten. Ansonsten könne es nämlich passieren, dass das Glas anderweitig entsorgt wird.