Leasing-Verträge haben Tücken - Ausstieg vor Vertragsende kaum möglich

Von Dörte Rösler
4. November 2013

Selbständige und Existenzgründer nutzen Leasingautos besonders gern: sie müssen nicht auf einen Schlag bezahlen und haben dadurch Geld für andere Investitionen frei. Außerdem lassen sich die Leasinggebühren als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.Wer die Raten nicht mehr zahlen kann oder aus dem Vertrag aussteigen will, darf jedoch keine Kulanz erwarten.

Keine vorzeitige Kündigung

Leasingverträge sind nicht vorzeitig kündbar. Die Raten müssen also für die gesamte Laufzeit gezahlt werden. In aller Regel sind dies drei Jahre, manche Kunden vereinbaren jedoch noch längere Laufzeiten, da dann die monatlichen Kosten niedriger ausfallen. Wenn der Job gekündigt wird oder die Firma nicht die erhofften Gewinne abwirft, geraten sie unter Druck.

Kündigung der Leasingbank

Bereits nach zwei ausstehenden Monatsraten darf die Leasingbank kündigen - und noch kräftiger kassieren. Ist im Vertrag ein Restwertleasing vereinbart, muss der zusätzlich zu den ausstehenden Raten noch den garantierten Restwert erstatten. Bevor es zur Kündigung kommt, sollten Kunden deshalb versuchen das Geld anderweitig zu leihen.

Wer sein Traumauto auf Raten zahlen möchte, sollte deshalb die gewählte Laufzeit und die monatlichen Kosten finanziell überblicken können. Manchmal ist ein kleineres Fahrzeug die bessere Wahl.