Leistungen aus der Pflegeversicherung ab 2013 auch für an Demenz Erkrankte ohne Pflegestufe

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
13. Dezember 2012

Ab dem kommenden Jahr ist es möglich, dass an Demenz Erkrankte auch ohne Pflegestufe Leistungen aus der Pflegeversicherungen bezahlt werden. Dies ist durch das neue Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) möglich, doch muss man dafür einen dementsprechenden Antrag stellen, was man aber möglichst schnell tun sollte, denn Leistungen erfolgen ab dem Tag des eingehenden Antrags. So können die betroffenen Personen, auch wenn sie sich selber anziehen und waschen können, aber dafür eine Anleitung benötigen, zukünftig ohne Pflegestufe höhere Leistungen beziehen.

Bislang muss eine Pflegestufe I, II oder III vom medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bescheinigt werden. Die monatlichen Zahlungen bei einer ambulanten Pflege liegen zwischen 255 und 700 Euro, die für die Aufwendungen der pflegenden Angehörigen oder ehrenamtliche Helfer bezahlt werden. Wenn ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen wird, so erhöhen sich die monatlichen Zahlungen auf 450 bis 1550 Euro, was aber der Pflegedienst mit der Pflegekasse direkt abrechnet. Die Zahlungen in den beiden ersten Pflegestufen werden ab dem Jahr 2013 erhöht.