Mails der Frau gelesen - Misstrauen bringen Ehemann 5 Jahre Gefängnis ein

Fünf Jahre Haft für das Lesen fremder Mails - Hohes Strafmaß aufgrund von bekanntem Passwort

Von Laura Busch
4. Januar 2011

Im US-Bundesstaat Michigan ist ein Gesetz gegen Identitätsdiebstahl einem Mann zum Verhängnis geworden. Die sogenannten "Anti-Hacking"-Statute kamen nämlich bisher nur zur Anwendung, wenn etwa Firmendaten unrechtmäßig verbreitet worden waren. Doch nun wurden die Statute erstmals im privaten Umfeld als Grundlage für ein Urteil verwendet und bringen dem 33-Jährigen John Walker 5 Jahre Gefängnis ein.

Walker möchte Kind aus erster Ehe schützen

Dieser hatte heimlich die Mails seiner Ehefrau gelesen, welche zuvor schon zweimal verheiratet gewesen war. Aus den Mails erfuhr er, dass seine Frau eine Affäre mit seinem Vorgänger hatte.

Problematisch erschien dies dem Amerikaner deswegen, weil eben jener zweite Ehemann gegenüber dem Kind der Frau - welches sie mit ihrem ersten Ehemann gezeugt hatte - bereits aktenkundig gewalttätig geworden war.

Walker war besorgt und wollte das Kind schützen. Deswegen leitete er die Mails an den ersten Ehemann seiner Frau weiter. In dem vorliegenden Fall ist das Strafmaß nicht nur deswegen besonders hoch, weil Walker sich nicht in den Account seiner Frau hackte, sondern das Passwort kannte.