Mangel an Spenderorganen: Entnahme schon bei Kreislaufstillstand?

Von Nicole Freialdenhoven
10. März 2014

Während in Deutschland strikte Regeln zur Organentnahme gelten und der potenzielle Spender zwingend für hirntot erklärt werden muss, sieht die Entnahmepraxis in manchen europäischen Ländern anders aus: In Österreich beispielsweise darf die Organentnahme bereits nach einem anhaltenden, irreversiblen Kreislaufstillstand erfolgen. Davon betroffen sind jährlich etwa ein bis zwei Prozent der Organspender.

Strittige Zeitspanne des Kreislaufstillstandes

Mediziner weisen darauf hin, dass ein anhaltender Kreislaufstillstand grundsätzlich zum Hirntod führt, denn wenn das Gehirn nicht mehr vom Kreislauf versorgt wird, nimmt es irreversiblen Schaden. Strittig ist jedoch, ab welcher Dauer von einem anhaltenden Kreislaufstillstand gesprochen werden kann. In den USA lag die Zeitspanne in einigen umstrittenen Fällen bei nur 75 Sekunden. In Österreich gilt dagegen zehn Minuten als angemessene Zeitspanne, denn es ist medizinisch erwiesen, dass das Gehirn nach sieben Minuten Kreislaufstillstand unwiderbringlich geschädigt ist.

Außerdem werden die Patienten in dieser Zeit sorgfältig beobachtet: So muss die Körpertemperatur mindestens 34 Grad betragen, ehe einer Organentnahme zugestimmt werden kann, da bei Unterkühlungen das Herz längere Zeit still stehen kann, ehe es mit der Erwärmung wieder zu schlagen beginnt. Auch wird das Gehirn nach zehn Minuten Wartezeit noch einmal auf mögliche Reflexe überprüft. Allerdings dürfen die Mediziner auch nicht zu lange warten, denn sonst werden die Spenderorgane unbrauchbar.