Mieter muss bei Schlüsselverlust für Austausch der Schließanlage zahlen

Von Dörte Rösler
20. August 2013

Verliert ein Mieter seinen Schlüssel, muss er unter Umständen eine komplette neue Schließanlage zahlen. Das entschied jetzt das Landgericht Heidelberg. Die Kosten werden sogar fällig, wenn der Vermieter die alte Anlage gar nicht austauscht.

Im konkreten Fall hatte der Mieter zwei Hauptschlüssel ausgehändigt bekommen, mit denen er sowohl Haustür, Wohnungstür und Keller öffnen konnte. Als er auszog, gab er dem Vermieter nur einen Schlüssel zurück. Dieser forderte im Gegenzug 1.500 Euro, um alle 24 Zylinder der Schließanlage auswechseln zu lassen. Den Austausch der Schlösser nahm er allerdings nicht vor.

Der Mieter klagte daher vor Gericht - und verlor. In ihrem Urteil stellten die Richter einen tatsächlichen Schaden für die Schließanlage fest. Mit dem fehlenden Schlüssel könnten Unbefugte in das Haus und den Keller gelangen. Ob der Vermieter die Zylinder austauschen lässt, liegt jedoch in seinem eigenen Ermessen.

Ausnahme: Wenn der Schlüssel durch fremdes Verschulden abhanden kommt, muss der Mieter nicht zahlen.