Mietmangel durch Legionellen-Befall nur bei Gefährdung der Gesundheit

Mieter müssen zahlen, solange das Gesundheitsrisiko nicht über das "normale Lebensrisiko" steigt

Von Ingo Krüger
14. Januar 2015

Legionellen im Trinkwasser können gefährlich sein. Die stäbchenförmigen Bakterien können das Pontiac-Fieber oder, schlimmer noch, die manchmal tödliche Legionärskrankheit auslösen.

Gerade bei Menschen mit einem geschwächten Immunsystem können die Folgen tödlich sein. Das Trinken von legionellenhaltigem Wasser stellt für Personen mit intaktem Immunsystem jedoch keine Gesundheitsgefahr dar.

Kein Gesundheitsrisiko für Mieter

Dieser Ansicht schloss sich jetzt auch das Amtsgericht (AG) München an (Az.: 452 C 2212/14). Demnach rechtfertige eine mittlere Legionellen-Kontamination keine Mietminderung oder gar eine Einstellung der Zahlungen.

Dies gelte auch, wenn die Grenzwerte überschritten werden. Solange das Gesundheitsrisiko nicht über das "normale Lebensrisiko" hinausgehe, urteilten die Richter, müssten Mieter den Bakterienbefall hinnehmen - selbst wenn, wie im aktuellen Fall, ein wenige Monate altes Baby in der Wohnung lebt.

Subjektive Wahrnehmung

Das AG verurteilte den Mieter daher dazu, die Miete zu zahlen. Es bestehe kein Mangel aufgrund einer Gesundheitsgefährdung, so die Entscheidung.

Das Gericht berief sich auf die vorgelegten Untersuchungsberichte, denen zufolge von keiner Gefährdung auszugehen sei. Die Richter wiesen ausdrücklich darauf hin, dass die rein subjektive Wahrnehmung einer Gefahr oder die Angst davor nicht zu einem Mangel der Wohnung führe. Ein solches Gefühl sei letztlich unbegründet.