Was müssen Mieter bei einem Wechsel des Vermieters beachten

Kommt es zu einem Eigentümerwechsel, gilt der alte Mietvertrag weiterhin

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
8. Oktober 2010

Auf was sollen Mieter achten, wenn der Eigentümer der Wohnung wechselt? Es kann eventuell hierbei zu einer Selbstnutzung durch den neuen Besitzer kommen, so dass man als Mieter mit einer Kündigung wegen Eigenbedarf rechnen muss oder vielleicht wird auch die Miete erhöht. Auch könnten Modernisierungen vom neuen Besitzer vorgenommen werden.

Alter Mietvertrag behält seine Gültigkeit

Eins steht fest - dass der alte Mietvertrag weiterhin gültig ist und der neue Besitzer alle Rechte und Pflichten des alten Eigentümers übernimmt. Deshalb ist auch ein neuer Mietvertrag, den viele neue Besitzer abschließen wollen, nicht notwendig.

Bei einem neuen Mietvertrag könnten für den Mieter ungünstigere Vertragsbedingungen vereinbart sein, so dass man sich besser fachlich beraten lassen sollte. Auch sollte man die Miete, solange man nicht explizit über den Eigentumswechsel informiert wird, immer an den alten Besitzer weiter überweisen. Im Zweifel kann man sich vom neuen Besitzer den Grundbucheintrag zeigen lassen.

Mieterhöhung erst ab einem bestimmten Zeitpunkt möglich

Eine eventuelle Mieterhöhung kann der neue Vermieter bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete vornehmen, doch muss die letzte Mieterhöhung wenigstens ein Jahr zurückliegen und die Miete darf innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 20 Prozent erhöht werden. Dies gilt aber nicht bei Modernisierungen, wobei hier bis zu 11 Prozent der Kosten auf die Miete umgelegt werden dürfen.

Meistens handelt es sich dabei auch um energiesparendeMaßnahmen, so dass auch der Mieter davon profitiert. Aber Reparaturkosten sind keine Modernisierungsmaßnahmen und dürfen deshalb auch nicht auf den Mieter abgewälzt werden.