Missbrauchsbeauftragter rügt mangelnde Aufklärung von Straftaten

Von Dörte Rösler
4. September 2013

Als Johannes-Wilhelm Rörig 2011 das Amt als Missbrauchsbeauftragter der Bundesregierung antrat, bekam er gleich viel Arbeit. Eine Welle an Missbrauchsfällen in Heimen, kirchlichen Einrichtungen und Sportvereinen erschütterte das Land. Nun zieht er resigniert Bilanz: für die Bekämpfung von Kindesmissbrauch stehen zu wenig Mittel bereit, und der Wille zur Aufklärung ist gering.

So hat zum Beispiel bis auf Mecklenburg-Vorpommern kein Bundesland seinen Anteil in den Hilfsfonds für minderjährige Opfer eingezahlt. Und auch ein Gesetzesentwurf, mit dem die Rechte von Missbrauchsopfern gestärkt werden sollten, ist erst nach 20 Monaten verabschiedet worden.

Seit Juli 2013 gelten nun längere Verjährungsfristen für Missbrauch, so dass die kindlichen Opfer bis zum 41. Lebensjahr Anzeige erstatten können. In Strafverfahren können sie zudem kostenfrei einen Anwalt wählen und ihre Aussage fernab des Gerichtssaals auf Video aufzeichnen lassen.