Nachbarschaftsstreit - Was ist erlaubt?

Von Katja Grüner
9. Juli 2013

"Es kann der frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt" - die Wahrheit dieses Spruches zeigt sich immer wieder, wenn es um Nachbarstreitigkeiten geht. Über was regen sich Nachbarn auf? Was darf man als Nachbar und was nicht?

Draußen im Garten feiern und grillen, was kann es schöneres geben? Alles wäre so perfekt, wenn nicht schon wieder der liebe Nachbar etwas zu meckern hätte, kaum dass man den Grill anschmeißt. Gerade in den Sommermonaten kommt es zwischen Nachbarn häufiger zu Streitereien, da jeder sich mehr im Freien aufhält. Da gibt es Ärger über die vom Nachbarn als unschön empfundenen Gartenzwerge, Gießwasser, das vom Balkon tropft, herabfallende Blüten oder Fahnen von Sportfans, die im Wind flattern.

Viele Streitigkeiten gehen dann auch vor Gericht und müssen dort entschieden werden. Ob das dann im weiteren Verlauf zu einer harmonischen Nachbarschaft beiträgt, das ist zweifelhaft. Übrigens: Überhängende Früchte aus Nachbars Garten dürfen nicht gepflückt werden, Bäume über die Grenze hinaus müssen zurückgeschnitten werden, grillen ist ausdrücklich erlaubt. Aber das auch nur, wenn der Rauch nicht in Nachbars Wohnung zieht.

Beim Feiern und Rasenmähen müssen die vorgeschriebenen Ruhezeiten eingehalten werden, dann kann sich auch der Nachbar nicht aufregen. Vielleicht wäre es gut, den Nachbarn einfach zum abendlichen Sommerfest in den Garten einzuladen? Denn wenn er mitfeiert, kann er sich schon nicht beschweren!