Nachzügler sind bei Fahrradtouren für sich selbst verantwortlich

Von Max Staender
25. März 2014

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Nachzügler bei organisierten Fahrradtouren für ihre Verkehrssicherheit selbst Verantwortung tragen.

In dem konkreten Fall verlor ein Teilnehmer bei einer vom Schützenverein organisierten Radtour aufgrund einer Panne den Anschluss zur restlichen Gruppe und wurde auf einer Kreuzung von einem Auto angefahren, dessen Vorfahrt er ignorierte. Bei der Kollision zog er sich derart schwere Kopfverletzungen zu, dass er anschließend ins Koma fiel und den Fahrer des Wagens auf Schadenersatz in Höhe von 200.000 Euro verklagte.

Sonderrechte gelten nicht für Nachzügler

Grundsätzlich genießen größere Radlergruppen ab 16 Teilnehmern drei Sonderrechte: Sie dürfen nebeneinander fahren und selbst bei vorhandenem Radweg auf der Fahrbahn radeln. Außerdem muss der Verband von anderen Verkehrsteilnehmern wie ein einzelnes Fahrzeug behandelt werden, sodass Autos die Radler nicht einzeln, sondern nur an einem Stück überholen dürfen.

Nachzügler genießen diese Sonderrechte jedoch nicht, da sie aus dem Verband herausfallen, womit das Urteil des Landgerichts Bielefeld in erster Instanz vom Oberlandesgericht Hamm bestätigt wurde.