Radfahrer stürzt in abgesperrte Baustelle - kein Anrecht auf Schadenersatz

Von Dörte Rösler
29. Januar 2014

Wenn ein Radfahrer innerhalb einer abgesperrten Baustelle stürzt, ist er selbst Schuld. Der Betreiber der Baustelle muss keinen Schadenersatz zahlen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm.

Sturz im Halbdunkel

Im verhandelten Fall war ein Mann mit seinem Rennrad in eine Straße eingebogen, die durch Zusatzschilder für den öffentlichen Verkehr gesperrt war. Im Halbdunkel übersah er eine Baugrube und stürzte hinein. Für die erlittenen Verletzungen verlangte er ein Schmerzensgeld und Schadenersatz.

Auf eigene Gefahr

Zu Unrecht, urteilten die Richter. Wer trotz deutlich sichtbarer Absperrungen in eine Baustelle fährt, tut dies auf eigene Gefahr. Zudem habe der Mann lediglich eine Stirnlampe getragen, wodurch seine Sicht eingeschränkt war. Allein deshalb hätte er bereits seine Geschwindigkeit drosseln oder sein Rad schieben müssen.