Neue Dusche für korpulente Mieterin - Vermieterin hat Anspruch auf Kautionszahlung

Von Marion Selzer
2. Mai 2012

Weil eine Mieterin zu dick war um in die installierte Dusche ihrer Wohnung zu gelangen, wollte sie eine Spezialwanne einbauen lassen und die Kosten dafür übernehmen. Allerdings befand die Vermieterin dieses Vorhaben für riskant, weil sich dabei nicht immer Schäden vermeiden lassen.

Für den Einbau verlangte sie demnach eine Kautionszahlung in Höhe von drei Monatsmieten. Das wiederum missfiel der Mieterin und die Frau zog vor Gericht. Die Richter vom Amtsgericht Hamburg sahen die Zahlung der Kaution für gerechtfertigt. Schließlich könne es beim Einbau zu Schäden an der Bausubstanz des Hauses kommen.