Neue Ermittlung der Grundsteuer nötig

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
12. August 2010

Die Grundsteuer in Deutschland muss aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzhofs neu geregelt werden, weil sie gegen das Grundgesetz nach dem Artikel 3 der allgemeinen Gleichheitsbehandlung verstößt. Die Grundsteuer wird in den alten Bundesländern nach einem festgestellten Einheitswert, der sich auf das Jahr 1964 bezieht, ermittelt. In den neuen Bundesländern wird dieser Wert sogar noch auf das Jahr 1935 bezogen, was zusätzlich noch eine Ungleichheit bedeutet.

Für die Steuerbescheide bis zum 1. Januar 2007 könnte man, trotz verfassungsrechtlicher Bedenken, dies dabei belassen, wie der Senat mitteilte. Schon im Jahr 1995 hatte der Bundesfinanzhof diese Regelung der Besteuerung kritisiert, aber der Gesetzgeber hatte seinerzeit im Jahr 2001 dies noch bis Ende 2006 verlängert. Nun ist es aber an der Zeit, dass eine neue Festlegung der Grundsteuer einheitlich durch die Finanzämter erfolgt.