Neue Rabattverträge zwischen Apotheken und Krankenkassen

Ein kleines Kreuzchen entscheidet über die Aushändigung des Apothekers

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
10. Januar 2013

Alle zwei Jahre verhandeln die Krankenkassen mit den Pharmaherstellern über neue Rabattverträge, wie der Deutsche Apothekerverband (DAV) in Berlin mitteilt. Die Folge ist, dass sich Millionen von Patienten, wenn sie ihr Medikament bei der Apotheke abholen, über eine neue Verpackung und einem anderen Herstellernamen wundern.

Im Prinzip ist auch in den vom Arzt verordneten Medikamenten in den neuen Verpackungen auch der gleiche Wirkstoff enthalten, aber besonders chronisch erkrankte Patienten haben oftmals mit einem Medikament eines bestimmten Herstellers die besten Erfahrungen gemacht.

Die Rechte als Kassenpatient

Seit dem Jahr 2007 sind die Apotheker aber verpflichtet, an die Patienten nur die Medikamente der Hersteller abzugeben, die auf der Liste der Krankenkassen stehen. So müssen nun die Apotheker versuchen, ihre Kunden von den neuen Verpackungen zu überzeugen.

Aber auch als Kassen-Patient hat man ja seine Rechte und so sollte man mit seinem zuständigen Arzt darüber sprechen, so dass dieser dann auf dem Rezept nur ein entsprechendes Kreuz in dem Feld "aut idem" machen muss, das den Apotheker verpflichtet, nur das entsprechende Medikament des angegebenen Herstellers auszuhändigen. Dies kann aber entweder zu einer Mehrbelastung des Budgets des Arztes, aber auch zu einer höheren Zuzahlung beim Medikament für den Patienten führen.

Was bedeutet "aut idem"?

Übrigens, "aut idem" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "oder das Gleiche". Wenn also das Kreuz fehlt, dann kann der Apotheker ein Medikament mit dem gleichen Wirkstoff von einem Hersteller, wie es die Liste der jeweiligen Krankenkasse zulässt, dem Patienten aushändigen.