Nur jeder dritte Immobilienkredit ist formal korrekt - Chance auf günstigere Finanzierung

Von Dörte Rösler
19. August 2013

In einem Test der Verbraucherzentrale enthielten von 300 Kreditverträgen für Immobilien nur 100 eine korrekte Widerrufsbelehrung. Die Fehler sind vielfältig, für den Kunden haben sie jedoch einen eindeutigen Vorteil: er kann aus dem Vertrag aussteigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.

Wenn die Belehrung fehlerhaft ist, darf der Kreditkunde den Vertrag jederzeit widerrufen. Da die Zinsen in den letzten Jahren gesunken sind, bietet das für viele Immobilienbesitzer die Chance, in eine günstigere Finanzierung zu wechseln.

Die Verbraucherschützer raten allerdings nicht pauschal zum Widerruf. Man könne auch zunächst mit der Bank über neue Konditionen verhandeln. Falls das Geldinstitut bessere Zinsen verweigere, bliebe immer noch die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen. Dann müsse man sich jedoch auf einen Rechtsstreit einstellen.