Oberstes US-Gericht gibt Diskriminierungsklage einer weißen Studentin wieder an Bundesgericht zurück

Von Melanie Ruch
25. Juni 2013

Eine weiße Studentin aus Texas wollte sich im Jahr 2008 an der University of Texas in Austin bewerben, doch sie wurde abgelehnt. Die Studentin klagte gegen die Universität und warf ihr Diskriminierung vor, weil sie ihrer Meinung nach nur auf Grund ihrer weißen Hautfarbe abgelehnt wurde.

In Amerika ist dies tatsächlich keine Seltenheit, denn die sogenannte positive Diskriminierung, die Errungenschaft einer Bürgerrechtsbewegung aus den sechziger Jahren, die die Benachteiligung von Afroamerikanern in der amerikanischen Gesellschaft ausgleichen sollte, spielt in einigen US-Universitäten bei der Auswahl der Studenten nach wie vor eine Rolle. Die Unis achten bei ihrer Auswahl demnach nicht bloß auf die Noten, sondern auch auf die ethnische Herkunft der Studenten und bevorzugen des Öfteren ethnische Minderheiten.

Der Fall der weißen Studentin landete schließlich vor dem Obersten Gericht, doch das hat den Fall nun auf Grund einiger Verfahrensfehler an das Bundesberufungsgericht zurückgegeben. Bis ein Urteil in dem Fall gefällt wird, wird wohl noch einige Zeit vergehen.