Patienten haben bei Behandlungsfehler sofort Anspruch auf Schmerzensgeld
Ein Behandlungsfehler ist wohl die größte Angst eines jeden Patienten, der sich in die Hände eines Arztes begibt. Doch das Oberlandesgericht entschied nun, dass die Patienten dem behandelnden Arzt kein Recht zur Nachbesserung einräumen müssen und sofort Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld haben. Als Grund für diese Entscheidung führte das OLG das gestörte Vertrauen zwischen Arzt und Patient an.
Im vorliegenden Fall wurde der Patientin ein Inlay sowie eine Krone eingesetzt. In einer späteren Notbehandlung, die aufgrund großer Schmerzen durchgeführt werden musste, wurde festgestellt, dass sich unter der Füllung Karies befand und der Arzt diesen im Vorfeld nicht erkannt hatte und ein Behandlungsfehler vorlag.
Die Patientin entschied sich gegen eine Nachbesserung durch den Zahnarzt. Zwar entschied das Landgericht zunächst gegen die Patientin, das Oberlandesgericht urteilte nun jedoch, dass Patienten nicht verpflichtet sind, dem Arzt das Recht auf Fehlerbehebung einzuräumen, da das Vertrauensverhältnis durch den Behandlungsfehler nachhaltig gestört sei.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Bei-Aerztefehler-kein-Recht-zur-Nachbesserung-article11067886.html Abgerufen am 2. August 2013