Pechstein kämpft gegen Dopingsperre

Teildienstfähigkeit für Claudia Pechstein - Bundespolizistin möchte bei Olympia 2014 dabei sein

Von William Dorsainvil
6. September 2010

Die Bundespolizistin Claudia Pechstein darf ihren Beamtenjob, trotz der Dopingsperre von 2 Jahren, behalten. Bei den Olympischen Spielen im Eisschnelllaufen im Jahr 2009 waren erhöhte Blutwerte bei ihr aufgefallen und somit wurde sie vorübergehend gesperrt. Die Eisschnelllauf-Olympiasiegerin darf dennoch ihren Job als Bundespolizistin weiterführen. Das Urteil des Sportgerichtshofs CAS fiel einfacher aus als die Bestimmung des Disziplinarverfahrens gegen sie, denn hierbei müsse ein eindeutiger Beweis vorliegen.

Blutanomalie als Ursache für die erhöhten Werte?

Die Bild-Zeitung spekulierte schon damit, dass solange kein Dienstvergehen vorliege, es auch kein Dopingvergehen geben könne. Diese Aussage ist aber unzulässig, da die Beweismaßstäbe von einem Dienstvergehen und einem Sportvergehen unterschiedlich sind. Nachdem ihr Wiedererwägungsgesuch Ende Juli fehlschlug, will sie das Verfahren vom Sportgerichtshof wieder aufrollen.

Hämatologen konnten ihr nämlich bestätigen, dass eine Blutanomalie der Grund für ihren erhöhten Blutwert sein könnte. Damit versucht sie unter anderem wieder an den Trainingseinheiten der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft teilnehmen zu dürfen.

Keine Wiederaufnahme ihres Job

Trotzdem bekommt sie bis zum 8. Februar 2011 keine Zuschüsse vom Staat oder darf Sportanlagen besuchen, geschweige denn mit der deutschen Eisschnelllauf-Mannschaft trainieren. Nachdem jetzt ihre Teildienstfähigkeit bestätigt wurde, könnte sie eigentlich wieder arbeiten, jedoch beschäftigt sie sich, obwohl sie krankgeschrieben ist, lieber mit einem Inline-Skating-Wettbewerb oder ihrem kleinen Imbiss.

Der Minister betrachtet dies mit Argwohn und auch die Aussage Pechsteins, dass sie bei den Olympischen Winterspielen im Jahr 2014 wieder dabei sein wolle, lässt ihn zweifeln, ob sie wieder in den Beruf zurückfinden wird.