Pessach-Fest: ein Araber rettet die Seelen der gläubigen Juden

Von Dörte Rösler
14. April 2014

In diesem Jahr fallen das christliche Ostern und das jüdische Pessachfest in dieselbe Woche - mit jeweils eigenen Fastenregeln. Die ohnehin strengen Speisevorschriften der Torah verbieten Gläubigen in dieser Zeit sogar den Besitz von bestimmten Lebensmitteln. Wer Brot, Nudeln oder Bier aus gesäuertem Teig im Schrank hat, dessen Seele soll nach dem Buch Exodus ausgerottet werden.

Produkte aus Weizen und Roggen, Hafer, Gerste und Dinkel, die länger als 18 Minuten mit Wasser in Berührung gekommen sind, gelten nach der Thora als Chametz. Im Gedenken an die Flucht der Juden aus Ägypten ist ihr Besitz während des Pessachfestes verboten. Eine Woche lang kommen nur ungesäuerte Teigfladen auf den Tisch.

Um keine Lebensmittel wegwerfen zu müssen, verkauft man sie an Ungläubige

Das Wegwerfen von Brot und Co. ist jedoch auch strenggläubigen Juden ein Gräuel. Seit Jahrhunderten bedienen sie sich deshalb eines Tricks: sie verkaufen ihre Lebensmittelvorräte an einen Ungläubigen. Per Fax oder Email melden sie ihre Bestände an den Rabbi. Auch Supermärkte, Armee und andere staatliche Einrichtungen beteiligen sich und schicken ihre Listen an den Chefrabbiner, der dann die gesamten Vorräte Israels auf einen Schlag verkauft.

Vertragspartner für diesen Deals ist ein Araber. Seit 1998 erwirbt Jaber Hussein für eine Anzahlung von rund 4.100 Euro Lebensmittel im Gegenwert von 300 Millionen Dollar. Bis zum 22. April gehört ihm damit jedes Krümelchen Chametz im Land - nach acht Tagen tritt er regelmäßig von seinem Kauf zurück. Verpflichtet wäre Hussein dazu nicht. Jüdische Kaufverträge enthalten traditionell keine Rückübertragungsklausel.