Privater Autoverkauf ist mit den Musterverträgen rechtens

Wenn beide Parteien sich auf Mustervertrag einigen, haftet Autoverkäufer nicht für evtl. Mängel

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
1. März 2010

Viele Autos werden von privaten Personen angeboten und verkauft, wobei die Verkäufer meistens die Musterverträge, sei es vom ADAC oder auch aus dem Internet, benutzen. Hierin steht auch unter anderem eine Klausel, dass der Verkäufer eine Haftung für Mängel ausschließt. Nun hat auch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden, dass dies zulässig ist, wenn sich beide Vertragspartner auf den Mustervertrag einigen.

Rechte des Käufers bei Mängeln sind ausgeschlossen

Der Anlass für dieses Urteil war, dass ein Käufer von einem Privatmann ein Auto zum Preis von 4.600 Euro gekauft hatte, den dieser aber zwei Jahre vorher bei einem Gebrauchtwagenhändler bezogen hatte. Da der Wagen angeblich einen Unfallschaden hatte, wollte der Käufer von dem Privatverkäufer 1.000 Euro zurückerstattet haben. Aber in dem Kauf-Vertrag war auch die Klausel "Der Käufer hat das Fahrzeug überprüft und Probe gefahren".

Die Rechte des Käufers bei Mängeln sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer hat einen Mangel arglistig verschwiegen", was aber hier nicht der Fall war, denn der Privatmann wusste von einem eventuellen Unfall nichts.

Im Normalfall ist laut BGH eine solche Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen Benachteiligung des Käufers unwirksam, aber wenn beide Seiten dies akzeptieren, so ist jeder daran gebunden. Im Zweifelsfall müsste der Vertrag von beiden Seiten dementsprechend geändert werden.