Probiotik und Präbiotik - Milupa verklagt Hipp wegen der Verwendung gesundheitsbezogener Begriffe

Von Melanie Ruch
3. Dezember 2013

Der Babynahrungshersteller Hipp ist der größte und beliebteste Anbieter von Babynahrung in Deutschland. Vor allem die probiotischen und präbiotischen Produkte laufen sehr gut, weshalb sich der Konzern diese beiden Begriffe im Jahr 1999 auch als Marke schützen ließ.

Nun wurde der Konzern vom Konkurrenten Milupa wegen genau dieser beiden Begriffe verklagt. Der Vorwurf: Probiotik und Präbiotik seien gesundheitsbezogene Begriffe, die dem Verbraucher vermitteln, dass die Nahrung gut für die Gesundheit von Kindern sei. Solche Begriffe müssen vor ihrer Angabe auf Lebensmitteln laut Health-Claim-Verordnung aber zunächst von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zugelassen werden. Diese Zulassung hat Hipp jedoch nicht.

Hipp verteidigt sich vor dem Bundesgerichtshof mit der Behauptung, dass es sich bei den Begriffen lediglich um beschreibende Angaben halte und eine Zulassung somit nicht erforderlich sei. Wann mit einem Urteil in dem Fall gerechnet werden kann, ist noch unklar.