Qualität von Pflegeeinrichtungen darf veröffentlicht werden
Das Landessozialgericht in Essen hat vor kurzem entschieden, dass die Qualität von Pflegeeinrichtungen publik gemacht werden dürfen. Zuvor klagte eine Kölner Pflegeeinrichtung gegen die Veröffentlichung, was laut dem Landessozialgericht jedoch für zulässig erklärt wurde.
Schon seit einigen Monaten werden hierzulande sämtliche ambulante sowie stationäre Pflegeeinrichtungen von Qualitätsprüfern genau unter die Lupe genommen und mit Schulnoten bewertet. Die Ergebnisse werden anschließend übersichtlich im Internet veröffentlicht, sodass sich die Angehörigen der Pflegebedürftigen selbst ein Bild davon machen und die Einrichtungen miteinander vergleichen können.
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